Auszug aus dem Gesetz 186/2013
Kapitel V,

Dienstleistungen

(1) Der Titel von Gewerbegebiet verleiht dem Verwalter und den Bewohnern des Gebiets das Recht auf den folgenden Dienstleistungen:
a) Befreiung von der Zahlung der Gebühren zur Änderung des Bestimmungsorts oder zur Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung
b) Befreiung von der Zahlung der Steuer für Grundstücke, dazugehörig des Gewerbegebiets laut den Bestimmungen des § 257 Buchstabe I) des Gesetzes Nr. 57/2003 Steuergesetzbuch, mit den nachträglichen Änderungen und Ergänzungen
c) Befreiung von der Zahlung der Steuer für Gebäude, dazugehörig der Gebäude, die Teil der Infrastruktur des Gewerbegebiets sind, in Übereinstimmung mit § 250, Abs. (1) Punkt 9 des Gesetzes Nr. 571/2003, mit den nachträglichen Änderungen und Ergänzungen.
d) Befreiungen, nur mit der Zustimmung der lokalen öffentlichen Behörden, von der Zahlung irgendwelcher Steuer an den kommunalen Haushalten der Kreis-Verwaltungseinheiten zur Ausstellung irgendwelcher Bauvorbescheide, Baugenehmigungen für die Grundstücke und Gebäude der Infrastruktur des Gewerbegebiets, die Bestandteile des Gewerbegebiets sind
e) Es gibt andere Dienstleistungen, die gesetzmäßig von den lokalen öffentlichen Behörden bereitgestellt können sein.

Befreiungen

§ 257
Die Grundsteuer wird nicht für:
a) Das Grundstück eines Gebäudes, für die Grundstückfläche, die von dem Gebäude gedeckt ist.
i) Die Grundstücke, die natürlich oder nicht und durch die verliehene Bestimmung, sind ungeeignet für Land- oder Forstwirtschaft, irgendwelche Grundstücke besetzt von Teichen, Pfützen, Stauseen oder Binnenschifffahrtswegen, die jenen benutzt für die Schutzmaßnahmen gegen Überflutungen, Wasserbewirtschaftung, Hydrometeorologie, die jenen, die zur Verwertung der Wasserquellen, die jenen benutzt als rechtsmäßige Schutzbereichen und auch die Grundstücke benutzt zum Untertagebau, gestuft also laut dem Bescheid des Stadtrates, es sei denn sie beeinflussen nicht die Verwendung der Fläche des Bodens
l) die Grundstücke der Gewerbe-, Wissenschafts-, Technologiegebiete, rechtsmäßig
geschuldet.

Art. 250, alin. (1) pct. 9, Legea 257/2009
9. Clădirile sau construcțiile din parcurile industriale, științifice și tehnologice, potrivit legii.